Schächten: Vivant kritisiert Mehrheitsparteien

Bei der rituellen Schlachtung werden die Tiere nicht betäubt, sondern mit einem scharfen Messer durch einen einzigen Halsschnitt getötet, der die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Foto: Photo News | 4

In dem Text ging es um das betäubungslose Schächten und um die Einführung einer für den Verbraucher verständlichen, über die Art der Schlachtung Auskunft gebenden Kennzeichnung aller fleischenthaltenden Produkte. Die beiden anderen Oppositionsparteien CSP und Ecolo hingegen hätten sich einer Debatte nicht verschließen wollen, hieß es in einer Vivant-Mitteilung. „Wie in den letzten Monaten vermehrt aus der Presse zu vernehmen war, wird das betäubungslose Schächten in der Wallonie und in Flandern verboten werden. Die Region Brüssel hingegen sträubt sich noch gegen ein solches Verbot, was dann einen regelrechten Schächttourismus zur Folge hätte, ein Umstand, der nicht hinnehmbar ist. Eine Unterbindung solch einer unhaltbaren Situation sowie eine Verbesserung des Tierschutzes waren Anlass des Resolutionsvorschlags, um somit schlussendlich die Tiere und den Verbraucher aktiver zu schützen.“ In diesem Zusammenhang sei die bereits erwähnte Etikettierung eine verbraucherfreundliche Neuerung. „Hier muss man wissen, dass ein Teil des Fleisches von geschächteten Tieren im regulären Verkauf landet und somit fast alle Verbraucher betroffen sind“, so die Vivant-Fraktion. Ein Vertreter der Mehrheit habe argumentiert, dass jeder Verbraucher diese Informationen bereits anhand der EU-Kennung ermitteln könne. „Diese Aussage erachten wir als vollkommen realitätsfremd und deplatziert, da die Verbraucher kaum über diese Möglichkeit informiert sind und der Erhalt von Informationen auf diesem Wege äußerst umständlich ist. Wir vertreten den Standpunkt einer bürgernahen, einfachen und vor allen Dingen transparenten Lebensmittelpolitik. Durch Piktogramme über die Art der Schlachtung wäre dies einfach und unkompliziert durchführbar.“

Darüber hinaus seien in Belgien durch die Verfassung Religion und Staat strikt voneinander getrennt, „und es dürfen in unseren Augen keine Ausnahmen beim Tierschutz nur aufgrund religiöser Aspekte geltend gemacht werden. Hier haben sich die betroffenen Religionsgruppen anzupassen.“ Auf die Anmerkung der Mehrheit hin, dass Tierschutz nicht in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft falle, merkt Vivant an, dass es im politischen Geschehen auch vonnöten sei, sich klar zu einer Position zu bekennen um eine gewisse Forderung durchzusetzen oder seine Zustimmung oder Ablehnung kundzutun, auch wenn das angesprochene Thema vielleicht nicht explizit zu den eigenen Zuständigkeiten gehören sollte. Dies sei ja auch schon bei der Debatte um die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland geschehen. „Dieser Umstand ist nun mal Ziel einer Resolution, nur scheint dies bei einigen Mehrheitskollegen in Vergessenheit zu geraten.“ (red)