Rechtliche Ansprüche effektiver durchsetzen

Ombudsfrau Marlene Hardt | David Hagemann



Zum Hintergrund: Die Aufgabe der SKSK besteht darin, die korrekte Anwendung der Sprachengesetzgebung durch die Verwaltungen in ganz Belgien sicherzustellen. So prüft die Kontrollkommission beispielsweise, ob eine wallonische Behörde eine Person auf Deutsch hätte anschreiben müssen. Durch das neue Vereinbarungsprotokoll, das von der Ombudsfrau Marlene Hardt und SKSK-Präsident Emmanuel Vandenbossche unterzeichnet wurde, sollen die rechtlichen Ansprüche der Deutschsprachigen effektiver durchgesetzt werden. Der Ombudsdienst der DG erteilt seit 2016 rechtliche Auskünfte im Bereich der Sprachengesetzgebung, zeigt Beschwerdemöglichkeiten auf, leitet Beschwerden an die Sprachenkontrollkommission weiter und verfolgt den Werdegang der Beschwerden. (red)www.dg-ombudsfrau.be