Parlamentspräsident Miesen wehrt sich gegen Vivant-Kritik

PDG-Präsident Alexander Miesen | David Hagemann



Laut Geschäftsordnung sind Interpellationen unter bestimmten Bedingungen unzulässig, doch keine der Ausschlusskriterien treffe auf den eingereichten Text zu, findet Vivant. Ein Einspruch dagegen sei von Miesen und Vertretern der Mehrheit „mit der gleichen Willkür“ abgelehnt worden. Die Vivant-Fraktion plädiert dafür, grundsätzlich über das System der Vergabe des Amtes des Parlamentspräsidenten zu diskutieren. Alexander Miesen stellte klar, dass Interpellationen sich gemäß der Geschäftsordnung von schriftlichen Fragen in ihrem Zweck unterscheiden. Mittels Interpellationen habe jeder Abgeordnete die Möglichkeit, eine Ministerin oder einen Minister dazu aufzufordern, sich bezüglich einer politischen Handlung oder Unterlassung, eines präzisen Sachverhalts sowie konkreter Aspekte der Regierungspolitik, die im direkten Bezug zu den Zuständigkeiten der DG stehen und von allgemeiner Tragweite sind, zu rechtfertigen“, zitierte er aus der Geschäftsordnung. Schriftliche Fragen hingegen dienten dazu, „ausführliche Auskünfte bezüglich eines präzisen Sachverhalts im Zuständigkeitsbereich der DG oder bezüglich konkreter Aspekte der Regierungspolitik zu erhalten.“ Beim Vivant-Interpellationstext sei es zum Großteil um Auskunftsfragen gegangen, einige davon seien zudem rein statistischer Natur. Dafür sei die schriftliche Frage das geeignete Kontrollinstrument. Dies scheine der Vivant-Fraktion durchaus bewusst zu sein: „Warum sonst hätte die Fraktion ihrem Pressetext eine gekürzte und nicht dem eingereichten Interpellationstext entsprechende Kopie beifügen sollen? Ausgerechnet eine Frage, die rein statistischer Natur ist, und somit auch dazu beigetragen hat, dass die Interpellation in eine schriftliche Frage umgewandelt wurde, wurde aus dem veröffentlichten Interpellationstext entfernt“, so Miesen. Er sieht die Kontrollrechte nicht eingeschränkt. Vivant räumte am Donnerstag in einem weiteren Kommuniqué ein, dass der der Pressemitteilung beigefügte Text wegen eines Formatierungsfehlers tatsächlich Lücken aufwies, jedoch sei dies unabsichtlich erfolgt. Die Fraktion hält aber an ihrer Kritik fest. (sc)