„Optimierungspotenzial“ nach Kommunalwahlen

Aufsichtsministerin Isabelle Weykmans findet, dass die Organisation der Kommunalwahlen (Bild aus Hergenrath), mit der die DG erstmals betraut war, gut geklappt hat. Allerdings möchten die Behörden die richtigen Schlüsse aus „marginalen Problemen“ ziehen, die am 14. Oktober aufgetreten waren. | David Hagemann

Der Ursprung der Probleme würde überprüft beziehungsweise noch einer eingehenden Prüfung unterzogen, sagte die Ministerin in einer öffentlichen Ausschusssitzung im Parlament nach einer Frage des PDG-Abgeordneten Charles Servaty (SP). „In den meisten Fällen wurden die Probleme durch eine fehlerhafte Bedienung verursacht oder es handelte sich um höhere Gewalt. So kam es beispielsweise in einem Wahlbüro zu einem vorübergehenden Stromausfall. Jedoch gab es ebenfalls mancherorts rein technische Probleme.“ Von insgesamt 285 eingesetzten Wahlcomputern hätten im Laufe des Tages sieben Geräte ersetzt werden müssen (aufgrund von Problemen mit dem Kartenlesegerät, dem Bildschirm oder dem Drucker). Außerdem sei es in drei der insgesamt 57 Wahlbüros zu Problemen mit dem Computer oder der E-Urne gekommen.

„Diesbezüglich erwartet die Regierung noch eine Analyse des Herstellers“, meinte Isabelle Weykmans. In Ostbelgien war am 14. Oktober erstmals ein neues System eingesetzt worden: Demnach wurde wie in der Vergangenheit zwar wieder auf Computer gewählt, diesmal allerdings mit einem Papierausdruck als Beweismittel. Die gemeldeten Probleme hätten größtenteils telefonisch durch den Helpdesk des Herstellers gelöst werden können, sagte die DG-Ministerin, die die Aufsicht über die Gemeinden ausübt.

Insofern dies nicht möglich war, habe der Helpdesk stets innerhalb kürzester Zeit vor Ort eingegriffen. „Blockierende Probleme mussten entsprechend einer vertraglichen Verpflichtung des Herstellers innerhalb von maximal 30 Minuten gelöst werden, wohingegen nicht blockierende Probleme innerhalb von 120 Minuten gelöst werden durften.“ In ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage ging die Ministerin auch auf Probleme vor Ort ein. Bei einem Treffen der Beteiligten nach der Kommunalwahl habe es aber „eine breite positive Resonanz“ auf die geleistete Arbeit der DG gegeben, sowohl von kommunaler wie auch von gerichtlicher Ebene. „Es wurde insbesondere begrüßt, dass die Nähe zur Verwaltung kürzere Informationswege ermöglichte und vorgebrachte Fragen schnell beantwortet werden konnten.“

Bessere Kommunikation hin zum Bürger und zuden Wahlbürovorständen im Vorfeld der Wahl

Jedoch gibt es „Optimierungspotenzial“ beim Abhalten künftiger Wahlgänge. „Solche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen insbesondere in der Kommunikation hin zum Bürger und zu den Wahlbürovorständen im Vorfeld der Wahl.“ Empfehlungen und Ratschläge vonseiten der kommunalen oder gerichtlichen Behörden werden dem Föderalstaat weitergeleitet, der am 26. Mai 2019 die gleichzeitig stattfindenden Föderal, Regional-, Europa sowie die Gemeinschaftswahlen organisiert. Dazu gehören insbesondere: Proaktivere Infos zu bestimmten Zielgruppen hin, wie beispielsweise Wähler, die sich anhand eines Formulars durch eine Person ihrer Wahl in die Wahlkabine begleiten lassen wollen; Vereinfachung des Vollmachtsformulars; klare Benennung der Adressaten auf allen Dokumenten; systematische Zusammensetzung der Wahlbürovorstände aus fünf Beisitzern (und nicht nur vier, wie derzeit im Falle von Wahlsektionen mit weniger als 800 Wählern), dem Sekretär, eventuell einem beigeordneten Sekretär und dem Vorsitzenden und schließlich Präzisierung der empfohlenen Verhaltensweise der Wahlbürovorstände bei Stromausfällen.

Außerdem sollten auf Vorschlag des sogenannten Sachverständigenkollegiums die Wahlbürovorstände noch früher vor der Öffnung der Wahlbüros einbestellt und einige Schaltflächen auf den Wahlcomputern sichtbarer dargestellt werden. Zudem soll künftig die Möglichkeit der Verzögerung der Veröffentlichung der Wahlergebnisse bis nach der Verkündung durch den Gemeindevorstand vorgesehen werden. (sc)