Gülleausbringung: Sperrfrist auf den 21. Oktober verlängert

In diesem Sommer sei die Gülleausbringung nur unter Inkaufnahme großer Stickstoff-Verluste in Form von Ammoniak und Grasnarbenschäden durch Verätzung möglich gewesen, berichtet der Verband der deutschsprachigen Landwirte. Illustration: Carsten Rehder/dpa | 4

In diesem Sommer sei die Gülleausbringung nur unter Inkaufnahme großer Stickstoff-Verluste in Form von Ammoniak und Grasnarbenschäden durch Verätzung möglich gewesen, berichtet der Verband der deutschsprachigen Landwirte (VDL). Unter diesen Umständen hätten die Betriebe weitgehend darauf verzichtet haben, Gülle auszubringen. „Sie haben es vorgezogen, Bedingungen abzuwarten, die eine korrekte Ausnutzung des Güllestickstoffs erlauben. Jetzt drängt die Zeit, denn eigentlich beginnt am 1. Oktober die Sperrfrist“, so der Verband. Die Ausbringungsperiode von Gülle (und anderen organischen Düngern mit schnell wirksamem Stickstoff) auf Ackerparzellen hatte Di Antonio bereits Ende August verlängert. Auf Acker beginnt die Sperrfrist in diesem Herbst ausnahmsweise erst am 1. Oktober, und sie endet am 16. Februar. Für Grünland hatte der Minister für Anfang September eine Entscheidung angekündigt, „war dann aber auf Tauchstation gegangen“, so der VDL. „Nachdem Mitte des Monats, 14 Tage vor Beginn der Sperrfrist, immer noch keine Reaktion zu vernehmen war, hat der VDL den Minister nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Landwirte in Ermangelung einer schnellen Entscheidung keine andere Wahl haben, als ihre Gülle in den verbleibenden zwei Wochen – ohne Rücksicht auf die Ausnutzung des Stickstoffs – regelrecht zu ‚entsorgen‘, um ausreichende Lagerkapazitäten für den Winter freizumachen.“ Die Warnung, dass die Nichtverlängerung des Ausbringungszeitraums ein großes Umweltrisiko darstellt, habe offensichtlich gefruchtet: So hat der Minister die Frist für die Ausbringung von Gülle auf Grünland inzwischen bis zum 20. Oktober einschließlich verlängert.