Grundsätze der anstehenden Kommunalwahlen

Es gilt das allgemeine Wahlrecht: Jeder Bürger gleich welchen Geschlechts oder welcher Herkunft, der gewisse Mindestbedingungen erfüllt (wie das Alter von 18 Jahren erreicht haben), zur Wahl zugelassen ist.

Die Wahl findetverhältnismäßig statt: Ein besonderer Rechenschlüssel (das sogenannte D’Hondt-System) sieht vor, dass die Anzahl Sitze in einem Rat genau im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen steht.

Jeder Wähler verfügt über eine Stimme: Somit hat die abgegebene Stimme eines jeden Bürgers denselben Wert.

Die Wahl ist frei: Der Bürger entscheidet selbst, welche Liste oder welchen Kandidaten er wählt.

Die Wahl ist geheim: Nur auf diese Weise kann gesichert werden, dass jeder Bürger nach bestem Wissen und Gewissen und frei von Zwängen oder Beeinflussungen seine Entscheidung trifft.

In Belgien herrscht Wahlpflicht: Die Bürger sind gesetzlich verpflichtet, am Wahltag in dem Wahllokal vorstellig zu werden, das ihnen zugewiesen wurde.

In einer Demokratie ist es nicht nur erforderlich, dass eine Wahl stattfindet, sondern auch, dass sie in einer transparenten Weise abgehalten wird. Daher gibt es ein Sachverständigenkollegium, das aus unabhängigen Personen zusammengesetzt ist. Der Auftrag lautet: den korrekten Ablauf der Wahlen kontrollieren. Die Feststellungen und Bemerkungen dieses Kollegiums fließen in einen Bericht ein, der dem Parlament der DG nach den Wahlen übermittelt wird.

Nach der Wahl werden auch die sogenannten Quellcodes der bei den Wahlen verwendeten Computer-Programme veröffentlicht. So soll man feststellen können, dass das elektronische Wahlsystem mit Papierbescheinigung ohne Fehler oder Verfälschungen funktioniert hat.

(www.gemeindewahlen.be)