Freiwillige Feuerwehr: Steuerfreibetrag von 6.000 Euro eingeführt

<p>In Zukunft gilt auch für die Freiwillige Feuerwehr ein Steuerfreibetrag von 6.000 Euro pro Jahr.</p>
In Zukunft gilt auch für die Freiwillige Feuerwehr ein Steuerfreibetrag von 6.000 Euro pro Jahr. | Photo News

Das Gesetz sieht vor, einem Freiwilligen Feuerwehrmann/frau zu erlauben, einen Steuerfreibetrag von 6.000 Euro jährlich für seine Dienste zugunsten der Bevölkerung zu erhalten. In Belgien gibt es zurzeit rund 18.000 Feuerwehrleute, davon gehören alleine 12.000 der Freiwilligen Feuerwehr an. „Bis hierhin war es ihnen aber nur möglich, 4.460 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Besonders in den ländlichen Gegenden hört man regelmäßig, dass die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr attraktiv genug ist – vor allem nach der Reform der Hilfeleistungszonen, die unter anderem die Bedingungen zur Aufnahme in die Freiwillige Wehr erschwert haben. Ziel des Gesetzesvorschlages war es, die Freiwillige Feuerwehr wieder ein Stück weit attraktiver zu machen“, so Jadin in einer Mitteilung. Der Steuerfreibetrag von 6.000 jährlich gilt auch für den Katastrophenschutz. In Kürze wird der Vorschlag in der Plenarsitzung Kammer abgestimmt und kann dann nach Veröffentlichung im Staatsblatt in Kraft treten. „Mit diesen Gesetzesvorschlag wird ebenfalls wieder ein Gleichgewicht mit den Rentnern und Bürgern hergestellt, die bereits seit Beginn des Jahres in ihrer Freizeit ein bezahltes Ehrenamt wahrnehmen dürfen – und monatlich bis zu 500 Euro (also 6.000 Euro im Jahr, A.d.R.) hinzuverdienen können.“ (red/sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment