DG will das Dienstrecht für Kindergärtner ändern

Die DG will für Kindergärtner das Dienstrecht ändern. | dpa



Hintergrund ist die Tatsache, dass betroffene Kindergärtner mit ihrem Kindergärtnerdiplom nicht den erforderlichen Befähigungsnachweis für das Amt des Primarschullehrers besitzen. „Es ist ebenfalls korrekt, dass sich diese Tatsache nachteilig für die jeweiligen Personen bei späteren Anwerbungsverfahren auswirkt“, so Harald Mollers nach einer Frage der Gemeinschaftsabgeordneten Kirsten Neycken-Bartholemy (SP).

Sowohl im Gemeinschaftsunterrichtswesen als auch im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen (in der Regel von den Gemeinden organisiert) würden im Rahmen des Anwerbungsverfahrens alle Bewerber gemäß ihrer Titel und Verdienste klassiert. „Zur Erstellung dieser Klassierung werden unter anderem Punkte für das Dienstalter vergeben, das bei einem Kindergärtner, der im Primarschulwesen tätig war und in dieser Zeit wie eingangs erklärt keine Diensttage sammelt, niedriger ausfällt, als bei einem Kindergärtner, der im Kindergarten tätig war“, erläuterte der Minister. Das Problem: Diese Situation führe mittlerweile verstärkt dazu, dass Kindergärtner ganz bewusst Stellen im Primarschulwesen, die ihnen angesichts des Lehrermangels angeboten werden, ablehnen, was letztendlich das Problem des Lehrermangels nur verschärfe. Weil hier „dringender Handlungsbedarf“ bestehe und um Inhaber eines Kindergärtnerdiploms, die zeitweise im Primarschulwesen aushelfen, nicht zu benachteiligen, habe die Regierung beschlossen, dem Parlament im Rahmen des anstehenden Maßnahmendekrets 2019 eine entsprechende Abänderung des Dienstrechts vorzuschlagen: „In dem Sinne, dass die von Kindergärtnern erbrachten Dienstzeiten im Amt des Primarschullehrers künftig berücksichtigt werden dürfen beim Vergleich der Titel und Verdienste im Rahmen des Anwerbungsverfahrens und der damit verbundenen Erstellung der für das Amt des Kindergärtners erforderlichen Klassierung.“ Ein Kindergärtner, der als Primarschullehrer aushilft, würde also in dieser Zeit Diensttage sammeln und dadurch Punkte für die Klassierung erwirtschaften. Allerdings sehe die geplante Statutabänderung nicht vor, dass die von Kindergärtnern erbrachten Dienstzeiten als Primarschullehrer berücksichtigt werden zur Ermittlung der 720 Diensttage, die erforderlich sind, um im Amt des Kindergärtners in den Vorrang zu gelangen oder ernannt werden zu können. „Auch in Zukunft kann ein Kindergärtner nur dann im Amt des Kindergärtners unbefristet bezeichnet oder ernannt werden, wenn er beim betreffenden Schulträger mindestens 720 Diensttage im Amt des Kindergärtners erbracht hat“, machte der Bildungsminister deutlich.

Der Kindergärtner erwerbe auch keine Rechte für das Amt des Primarschullehrers. „Es wird weiterhin nicht möglich sein, als Kindergärtner im Amt des Primarschullehrers unbefristet eingestellt oder ernannt zu werden. Eine Einstellung in diesem Amt bleibt auch in Zukunft nur im Falle von Lehrermangel möglich“, so Mollers. (sc)