DG sieht sich für Übernahme des Wohnungsbaus gerüstet

Gemeinschaftsminister Antonios Antoniadis | David Hagemann

Herausforderungen gibt es genug: Der Wohnraum in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sei an vielen Stellen sehr knapp und teuer geworden. Außerdem brauche man im Zuge der demografischen Entwicklung neue Wohnmodelle für Senioren. Zudem empfänden viele Menschen das aktuelle System zur Vermittlung der öffentlich-sozialen Wohnungen als ungerecht und intransparent. „Wir wollen, dass die Wohnungsvergabe gerecht und für den Bürger nachvollziehbar vonstattengeht. Durch die Nähe zur Bevölkerung wollen wir gemeinsam mit den Gemeinden daran ansetzen“, erklärte der SP-Politiker. Schließlich sei ein „nachhaltiges Finanzierungsmodell“ für den öffentlichen Wohnungsbau von Bedeutung.

Einigungen bei den Gesprächen mit der Wallonie gibt es noch nicht, da die Unterredungen, unter anderem über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, gerade erst angelaufen sind. Die DG wolle die neue Befugnis nach der Übernahme zunächst „konsolidieren“ und erst in einem zweiten Schritt an einer eigenen Gesetzgebung arbeiten. „Für das Wohnungswesen bedeutet das, dass eine große Reform voraussichtlich ab 2020 erfolgen wird.“ Bei der Ausarbeitung der neuen Gesetzgebung sollen nicht nur die Parlamentarier – außer der Vivant-Fraktion, die sich gegen mehr Kompetenzen ausgesprochen hat – , sondern auch die Sozialpartner sowie die Akteure aus dem öffentlichen und privaten Wohnungsbau einbezogen werden. Auf Nachfrage von Mockel bestätigte Antoniadis auch, dass es eine juristische Studie zur Frage der Machbarkeit einer gemeinsamen Trägerstruktur von frankophonen und deutschsprachigen Gemeinden im öffentlichen Wohnungsbau gibt. Die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft Nosbau hatte diese Untersuchung in Auftrag gegeben, „doch eine stichhaltige Schlussfolgerung für die Machbarkeit einer gemeinsamen Trägerstruktur habe ich vergeblich darin gesucht“, stellte der Minister klar. Der Vorschlag für eine Gesellschaft, die Deutschsprachige und Wallonen aufgrund verschiedener Gesetzgebungen in Eupen und Namur unterschiedlich behandelt, wäre in weiten Teilen aus rein rechtlicher Sicht äußerst problematisch, denkt er. „Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir die fünf frankofonen Gemeinden bei ihrer Interessenvertretung unterstützen sollten“, so Antoniadis. (sc)