DG-Regierung: Mehr Mittel zur Kinderbetreuung

Diese seien Teil des Masterplans 2025, belaufen sich jährlich auf zusätzlich rund 55.000 Euro und dienten dazu, die Tagesmütter aufzuwerten und die außerschulische Betreuung (AUBE) abzusichern, hieß es. Es gilt ein neuer Berechnungsschlüssel: Wurde zuvor ein Kind, das die AUBE vormittags und nachmittags besucht, als eine Anwesenheit gezählt, so würden für dieses Kind künftig und rückwirkend zum 1. Januar 2017 zwei Anwesenheiten angerechnet. Darüber hinaus beschloss man neben einer Verdopplung der Mittel des RZKB zum Ankauf von pädagogischem Material und einer finanziellen Unterstützung der Tagesmütter für Sicherheitsmaßnahmen auch eine bessere Vergütung der Überstunden (für die konventionierten Tagesmütter und ohne Erhöhung der Elternbeteiligung) sowie eine Entschädigung im Falle einer Dritteltagsbetreuung eines Kindes mit Beeinträchtigung vorzusehen (für alle Tagesmütter). (red)