Baltus-Möres fordert korrekte Entschädigung bei Wolfsschäden



Weil es auch hier immer noch Klärungsbedarf gebe, habe sei bei Landwirtschaftsminister René Collin (CDH) nachgehakt, teilte sie mit. „In der Tat siedeln sich nach und nach Wölfe in Lothringen und im Elsass an. Gut möglich, dass sie sich bis zur Wallonischen Region ausbreiten werden“, so die Regionalabgeordnete. Sie betont, dass die Dinge „ihren natürlichen Lauf“ nehmen sollten und der Wolf somit die Möglichkeit habe, sich in der Wallonie anzusiedeln.

Zugleich sollten aber Landwirte und Züchter, die die Rückkehr des Wolfes fürchteten, ernst genommen und im Schadensfall vollständig entschädigt werden. Laut Collin wird in diesen Tagen ein Rundschreiben veröffentlicht, um Züchter und Verbände darüber zu informieren, wie der von Wölfen angerichtete Schaden ersetzt werden könne. Hegt der Züchter den Verdacht eines Wolfsschadens, so müsse er am selben Tag die Forstverwaltung benachrichtigen. Ab einem direkten Schaden von mindestens 125 Euro und wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass es sich um einen Wolfsschaden handelt, werde der Schaden zu vollständig erstattet. Die Sachverständigenkosten trägt dabei die Wallonische Region. „Die Zukunft wird zeigen, ob die jetzigen Vorkehrungen ausreichend sind, oder ob wir hier gegebenenfalls nachbessern müssen“, so die Regionalabgeordnete.

Klärungsbedarf gibt es auch in Sachen Kugelschuss auf der Weide: Obwohl die Regionalregierung zugesagt hatte, dass für die Praxis des schonenderen Schlachtens durch die erwähnte Praxis in absehbarer Zeit der rechtliche Rahmen geschaffen werden soll, sei derzeit weiterhin Warten angesagt, kritisiert Baltus-Möres. „Auch in Ostbelgien gibt es eine Reihe von Landwirte, die an dieser Praxis Interesse zeigen und einen Fortschritt in diese Richtung begrüßen würden.“ Der gesetzliche Rahmen solle im Rahmen des Kodex für das Tierwohl festgelegt werden, habe Regionalminister Carlo Di Antonio (CDH) bestätigt. Doch auch Kollege René Collin sowie die Föderalagentur für Sicherheit in der Nahrungsmittelkette (Fasnk/Afsca) hätten dabei ein Wörtchen mitzureden. Wenn die Wallonie den Kugelschuss auf der Weide tatsächlich genehmigen sollte, bedeute dies keineswegs, dass diese Praxis überall gehandhabt werden müsse, macht die Abgeordnete klar: „Vielmehr soll der Weg frei gemacht werden für die Tierhalter, die den Kugelschuss auf der Weide in ihrer spezifischen Situation für die besser geeignete Variante halten.“ (red)