Weidels AfD-Kreis erhielt weitere Summe aus Belgien - Rücküberweisung

Der AfD-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hat neben der Großspende aus der Schweiz nach Parteiangaben eine weitere Geldsumme aus Belgien erhalten. | dpa

Das Geld sei am 13. Februar beim Kreisverband Bodenseekreis mit dem Absender „Stichting Identiteit Europa“ eingegangen und nach einer Prüfung am 9. Mai zurückgeschickt worden.

Der neue Vorgang sei der Bundesgeschäftsführung am Dienstag von Vertretern des Kreisvorstandes mitgeteilt worden. AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß habe die Bundestagsverwaltung noch am selben Tag darüber in Kenntnis gesetzt, berichtete die AfD. Wegen der Spende aus der Schweiz will die Staatsanwaltschaft Konstanz bereits gegen Weidel ermitteln.

Die Spende aus Belgien habe nach Einschätzung der Partei angenommen werden dürfen, hieß es in der AfD-Pressemitteilung. „Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen“, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von „Stichting Identiteit Europa“ nicht anzunehmen.

Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung

des Betrages „in voller Höhe an den Absender“, erklärte die Partei. Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt.

Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisparteiverband gegangen, allerdings anders als im Fall der belgischen Summe mit dem ausdrücklichen Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, allerdings nur „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“, wie der der Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ mitgeteilt hatte. Parteispenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn, der Spender ist Deutscher.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben – die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete – seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.

Generell darf auch gegen Bundestagsabgeordnete ermittelt werden, solange das Parlament dem nicht widerspricht – allerdings erst nach einer Frist von 48 Stunden. Diese endet am Freitag. „Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie entlasten“, sagte ihr Sprecher.

Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie aber „anscheinend eine Spende übersehen“. Dass diese rund 8.000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen.

Mit der internen Prüfung der Zahlungseingänge aus der Schweiz und Belgien betraute die AfD nach eigener Mitteilung den Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Dieser erklärte laut der Mitteilung: „Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des

Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner

Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.“ (dpa)