Ostbelgischer EU-Abgeordneter stimmt gegen Urheberrechtsreform

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Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Darüber stimmte das Parlament nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt.

Nun müssen die Mitgliedstaaten die Einigung jedoch erneut bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.

Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißt, war zuletzt in vielen europäischen Ländern, darunter auch Belgien, immer größer geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in zahlreichen Städten auf die Straße.

Kritiker von Artikel 13 wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube danach künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Upload-Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur.
Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Ebenfalls umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) gehört zu den Abgeordneten, die gegen die vorläufige Einigung zum Text gestimmt haben. Er hätte es zudem begrüßt, wenn über einzelne Abänderungsvorschläge abgestimmt worden wäre. Dazu kam es jedoch nicht, da dies keine Mehrheit fand.

„Eine Bestimmung, die einen Upload-Filter zur Folge haben würde, halte ich für eine schlechte Lösung, da aktuelle Gewohnheiten des Netzes, die nicht wirklich eine Verletzung des Urheberrechtes darstellen, dadurch gefährdet werden könnten. Daher habe ich gegen die bestehende Einigung gestimmt. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir den Artikel 13 aus dem Text ausgeklammert und nochmals mit allen Fachleuten diskutiert hätten, um einen echten Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können“, so Arimont. Das Thema sei höchst sensibel. Eine Schwarz-Weiß-Argumentation, wie sie derzeit teilweise im Internet von beiden Seiten betrieben werde, sei der Diskussion sicherlich nicht dienlich. „Bei dieser Debatte bin ich grundsätzlich mit der These einverstanden, dass urheberrechtlich geschützte Werke auch im Internet geschützt und ihre Benutzung vergütet werden sollte, sodass die Kreativen für ihre Leistung fair entlohnt werden. Ansonsten gibt es irgendwann viel weniger an kreativem Inhalt“, erklärt Arimont.
Auch Whistleblower Edward Snowden meldete sich mit Kritik zu Wort. „Vergiss nie, was sie hier gemacht haben“, twitterte der 35-Jährige auf Deutsch. Snowden, der 2013 die ausufernde Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA öffentlich gemacht hatte, lebt nach wie vor im russischen Exil.(dpa/red)

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