Wichtiger Etappensieg für Boël

Die heute 50-jährige Künstlerin Delphine Boël kämpft bereits seit fünf Jahren um die Anerkennung als Tochter von König Albert II. Nun muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt einem DNA-Test unterziehen. | Photo News

Wie es hieß, muss der DNA-Test in den kommenden drei Monaten abgelegt werden. Die Entscheidung ist offenbar bereits in der vergangenen Woche gefallen und bedeutet einen Etappensieg für Delphine Boël, die seit fünf Jahren um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Staatsoberhauptes Albert kämpft, der auch nach seiner Abdankung im Jahr 2013 seinen Titel als König behalten durfte.

Gericht: Jacques Boël ist weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater von Delphine.

Die inzwischen 50-jährige Künstlerin Delphine Boël will also gerichtlich festhalten lassen, dass Albert II. (84), dessen königliche Immunität durch seinen Rückzug vor fünf Jahren aufgehoben wurde und der nun belangt werden kann, und nicht Jacques Boël ihr Vater ist. Einen Teilerfolg hatte die Klägerin bereits gelandet, als das Resultat eines DNA-Tests von Jacques Boël – Ex-Mann von Delphine Boëls Mutter Sybille de Sélys Longchamps – bekannt wurde. Der millionenschwere Industrielle ist demnach nicht der leibliche Vater von Delphine.

Nun ging der Brüsseler Appellationshof noch einen Schritt weiter und urteilte, dass Jacques Boël weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin ist. Der DNA-Test Alberts soll endlich Klarheit in den Fall bringen.

Das ehemalige Staatsoberhaupt kann gegen die Entscheidung nur noch vor den Kassationshof ziehen – eine andere Berufungsmöglichkeit bleibt ihm nicht mehr. Der Kassationshof kann einen Prozedurfehler feststellen, aber das Urteil des Brüsseler Berufungsgerichtes nicht inhaltlich beanstanden.

Er könnte den DNA-Test auch verweigern, doch aus dieser Weigerung könnte das Gericht eine vermutete Vaterschaft ableiten. „Wir, die Anwälte, sind zufrieden mit der Entscheidung. Es handelt sich um eine klare und starke Bestätigung, dass die Interessen eines Kindes immer an erster Stelle stehen müssen“, sagte Delphine Boëls Rechtsbeistand Marc Uyttendaele. Er fügte hinzu, der Richterspruch sei eine wichtige Etappe im schwierigen Kampf Delphine Boëls, vor dem Gesetz als Tochter Alberts anerkannt zu werden. Zum Hintergrund: Sybille de Sélys Longchamps hat stets behauptet, dass sie zwischen 1966 und 1984 eine Affäre mit dem damaligen Prinzen Albert hatte und aus dieser Beziehung Tochter Delphine 1968 geboren wurde. Die Affäre blieb viele Jahre geheim, bis Ende 1999 der flämische Journalist und Autor Mario Danneels mit einem Buch über das Leben von Königin Paola erstmals die Existenz Delphines öffentlich machte.

Der Palast reagierte, und Albert II. gestand schließlich in seiner Weihnachtsansprache 1999, dass Paola und er vor mehr als 30 Jahren in der Tat eine Ehekrise durchgemacht hätten. Ein Bekenntnis zu seiner vermeintlichen Tochter gab er seinerzeit nicht ab. Delphine und ihre Mutter hatten lange Zeit in London gelebt, nachdem die 1962 geschlossene Ehe zwischen Sybille de Sélys Longchamps und Jacques Boël 1978 geschieden wurde.

Sybille de Sélys Longchamps soll also eine Affäre mit Prinz Albert unterhalten haben, während sie selbst verheiratet war. Die Vaterschaftsklage wurde im Jahr 2003 – nachdem Delphine Boël nach Belgien zurückkehrte – wieder aktuell. (belga/dpa)