Wer seiner Wahlpflicht nicht nachkommt, der zahlt (theoretisch)



Darauf hat jetzt die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Geldstrafen zwischen 40 und 80 Euro können verhängt werden. Dies ist aber in der Praxis selten der Fall. Sollte man seiner Wahlpflicht mehrmals nicht nachkommen, steigen die Bußgelder. Zudem riskiert man eine Streichung aus dem Wählerregister. Wahlhelfer, die unentschuldigt fehlen, können eine Geldbuße von 250 Euro erhalten.