Selbstmord nicht verhindert: Priester muss sich vor Strafgericht verantworten

Hätte der Priester die Selbstmordpläne eines Gläubigen melden müssen? Illustration: Fredrik von Erichsen dpa/lrs | 4

Ihm wird zur Last gelegt, niemanden kontaktiert zu haben, obschon er von den Selbstmordplänen eines Gläubigen wusste. Ein Mann aus Brügge, der vorher schon seit einiger Zeit unter schweren Depressionen litt, hatte sich im Oktober 2015 das Leben genommen. Kurz vor seiner verzweifelten Tat hatte er über eine Stunde mit dem Priester telefoniert und zudem Textnachrichten mit ihm ausgetauscht. Der Priester erklärte hinterher, er habe das Beichtgeheimnis nicht brechen wollen und konnte deshalb nichts tun. „Ich habe alles getan, was in meiner Macht stand, damit er keine voreiligen Schritte unternimmt“, sagte der Priester nach Angaben des flämischen Rundfunks (VRT). Die Witwe des Mannes hatte nach dem Selbstmord die Nachrichten entdeckt und Klage bei der Staatsanwaltschaft gegen den Priester eingereicht. „Wir leben in einer säkularisierten Welt. Wenn man Menschen helfen muss, tut man das auch“, erklärte ein Anwalt. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Strafverfahren, und die Ratskammer folgte dieser Einschätzung. (sc)