Immer mehr Großeltern wird der Kontakt zu ihren Enkelkindern verwehrt

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Täglich ziehen in Flandern zwei Großeltern-Paare vor das Familiengericht, in der Hoffnung, so den Kontakt zu ihren Enkelkindern wiederherzustellen. Die N-VA legt nun einen Gesetzentwurf vor, der es den Großeltern einfacher machen soll.

Für Großeltern gibt es nichts Schöneres, als die Enkel aufwachsen zu sehen. Immer häufiger wird ihnen das jedoch verwehrt: „Wir stellen zunehmend fest, dass die Beziehungen gestört sind, insbesondere nach einer Scheidung oder dem Tod eines Elternteils“, sagt die föderale Parlamentarierin Goedele Uyttersprot (N-VA).

In Flandern haben durchschnittlich zehn Prozent der Kinder mit geschiedenen Eltern keinen Kontakt mehr zu den Großeltern väterlicherseits. Mütterlicherseits sind es fünf Prozent. Die Zahl der Großeltern, die keinen anderen Ausweg sehen, als den Umgang vor Gericht zu erstreiten, wächst stetig. „Im vergangenen Jahr wurden 711 Akten von Großeltern beim Familiengericht eingereicht. Das sind zwei pro Tag. Fünf Jahre zuvor waren es noch 525 Fälle. Für die Großeltern beginnt oft ein langer und schmerzhafter Prozess. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen den Gerichtsbezirken bei der Gewährung oder Verweigerung von Umgangsrechten.“

Uyttersprot legte nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Umgangsrechts für Großeltern vor. Dadurch soll es möglich sein, schneller einen Mediator einzubinden. Das Familiengericht soll das Umgangsrecht nur dann ablehnen können, wenn dies dem Wohl des Kindes zuwidergeht. Zudem soll der Richter eine Ablehnung immer begründen.