Genter Gericht gegen Verbot von Burkinis in Schwimmbädern

Der Burkini ist eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt. | Photo News

In den konkreten Fällen ging es um ein Burkini-Verbot im Schwimmbad Ter Wallen in Merelbeke und im städtischen Schwimmbad Van Eyck in Gent. Hier wurde das Burkini-Verbot mit der Richterentscheidung aufgehoben. Es sei eine Diskriminierung, wenn man Musliminnen das Recht nähme, ihren Körper mehr zu bedecken als dies andere Besucher im Schwimmbad tun, erklärte Anwalt Joos Roets gegenüber der Zeitung „De Standaard“. Es ist das erste Mal, dass sich ein gewöhnliches Gericht zu einem solchen Verbot ausspricht. Der Burkini ist eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt. (sc)