Gender-Abteilung will gerichtlich gegen Diskriminierung von schwangerer Lehrerin vorgehen

<p>Illustrationsbild: dpa</p>
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Die unterschiedliche oder ungleiche Behandlung von Arbeitnehmerinnen aufgrund ihrer Schwangerschaft sei eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Im Alltag kommt das allerdings recht häufig vor: Laut einer Studie des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind drei von vier Arbeitnehmerinnen mit mindestens einer Form der Diskriminierung, Benachteiligung oder Ungleichbehandlung aufgrund ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft konfrontiert.

Allerdings wagen die meisten Frauen es nicht, auf Missstände aufmerksam zu machen, besonders dann, wenn sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. „Darüber hinaus sind Arbeitgeber auch in der Lage, nach anderen Gründen zu suchen, um die Nichtvergabe eines Vertrages oder eine Kündigung zu rechtfertigen und so eine Diskriminierungsbeschwerde zu vermeiden“, erklärt die Ombudsfrau Annelies d’Espallier gegenüber der Nachrichtenagentur Belga. „In vorliegendem Fall wurde ganz klar gesagt, dass die Schwangerschaft der Grund dafür ist, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Dafür gibt es schriftliche Belege“, sagt d’Espallier. „Dennoch werden alle möglichen Ausreden gesucht. Es liegt noch ein ultimativer Vermittlungsvorschlag auf dem Tisch, aber wenn dieser negativ beantwortet wird, gibt es keinen anderen Ausweg, als vor Gericht zu ziehen.“ (belga)

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