Zusammen mit Mobilitätsminister François Bellot (MR) will Geens das bestehende Gesetz Anfang kommenden Jahres verschärfen. Den Anstoß dazu gab u. a. ein tödlicher Verkehrsunfall im Oktober 2015, bei dem ein zwölfjähriges Mädchen überfahren wurde. Der Täter hatte keinen Führerschein und beging Fahrerflucht. Der Gerichtsprozess gegen ihn läuft zurzeit.
Geens will ferner auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs zulassen, „auch wenn es nicht das Eigentum desjenigen ist, der die Übertretung begangen hat“. (gz/vrt)