Betäubungsloses Schächten künftig untersagt

Demnach wird die vorherige Betäubung, beispielsweise über Elektroschocks, bei den meisten Tierarten ab 2019 zur Pflicht. Ausnahmen gelten noch für Rinder und Kälber – hier wird die Methode „post cut stunning“ durchgeführt, wobei die Betäubung nach dem Schneiden durch den Hals erfolgt. Die Tierschutzorganisation Gaia sprach von einem „historischen Ereignis“ für den Tierschutz in Belgien. Mitte Mai hatte bereits das wallonische Regionalparlament ein Verbot auf den Weg gebracht.

Bei der rituellen Schlachtung (Schächten) werden die Tiere nicht betäubt, sondern mit einem scharfen Messer durch einen einzigen Halsschnitt getötet, der die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Auf eine Betäubung wird verzichtet, sodass das Tier wegen des noch aktiven Kreislaufs vollständig ausbluten kann – der Verzehr von Blut ist im Islam untersagt. In den Augen von Tierschützern leiden die Tiere sehr stark darunter. (sc)