Die zuständigen Instanzen müssten „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, damit die unzumutbaren Zustände beendet würden, urteilten die Richter.
Zuvor hatten französisch- und deutschsprachige Anwaltskammern den Föderalstaat wegen der permanenten Überbelegung verklagt. Das Gericht in Lüttich gab ihnen jetzt Recht.