3.000 Euro für 27 verurteilte Straftäter

<p>Nehmen die Betroffenen den Deal an oder lehnen sie ab?</p>
Nehmen die Betroffenen den Deal an oder lehnen sie ab? | dpa

27 verurteilte Drogendealer, Betrüger und Mörder haben ein Schreiben erhalten, in dem ihnen eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro geboten wird, unter der Bedingung, dass sie ihre Klage gegen den belgischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückziehen. Das berichtet die Zeitung „La Dernière Heure“ am Donnerstag.

Wie die Zeitung berichtet, sollen die Straftäter in Abwesenheit eines Anwalts befragt worden sein und teilweise nicht über ihr Recht aufgeklärt worden sein, zu schweigen und sich nicht selbst zu beschuldigen. Nach ihrer Verurteilung reichten sie aufgrund dessen in Straßburg Beschwerde gegen den belgischen Staat ein. Die 27 Straftäter haben nun bis Mitte März Zeit, die 3.000 Euro anzunehmen und auf den Prozess zu verzichten oder aber den Deal abzulehnen. Für einen der Anwälte der Betroffenen ist die Entscheidung bereits gefallen: „Ihre 3.000 Euro können sie behalten!“

Sein Mandant war im Jahr 2010 wegen Veruntreuung von Subventionen der Wallonischen Region zu 40 Monaten Haft verurteilt worden und hat seine Strafe inzwischen abgesessen. „Aber das Problem bleibt: Seine Verteidigungsrechte wurden verletzt. Außerdem hat das Gericht seine Bankkonten, seine Möbel und sein Haus gepfändet. 3000 Euro sind nichts dagegen.“

In seinen Augen erkennt der Staat mit diesem Schreiben „grundsätzlich an, dass Fehler begangen wurden“. Für die 27 Straftäter stellt sich die Frage wie folgt: „Diejenigen, die noch in Haft sind, können versucht sein, ein neues Verfahren zu beantragen, auch auf die Gefahr hin, eine schwerere Strafe zu bekommen. Diejenigen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, haben jetzt die Möglichkeit, den belgischen Staat zu verklagen, und hoffen auf jeden Fall, einen wesentlich höheren Schaden geltend zu machen, als die ‚lächerliche‘ Summe von 3.000 Euro.“

Die verantwortliche Justizbehörde stellte auf Nachfrage der Zeitung klar: „Die Initiative kommt nicht vom belgischen Staat. Der Betrag wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegt, der auf diese Weise unnötige Verfahren und Debatten verhindern will.“

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