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Allgemeine Bedingungen für die Anzeigentarife
  1. Insertionsbedingungen
    Mangels einer schriftlichen Sondervereinbarung sind bei Annahme eines jeden Anzeigenauftrags die nachstehenden Bedingungen anwendbar. Die Anzeige erscheint unter der Verantwortung des Inserenten oder des Vermittlers ohne Beeinträchtigung der entsprechenden gesetzlichen Bedingungen.

  2. Verweigerung
    Die Direktion behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, die Insertion von Anzeigen zu verweigern, zu unterbrechen oder zu annullieren, selbst nach Annahme durch ihre Anzeigenabteilung und ohne dass der Inserent oder Vermittler hieraus einen Schadenersatzanspruch ableiten kann.

  3. Annullierung - Aufhebung
    Annullierungs- und Aufhebungsanfragen können nur dann ausgeführt werden, wenn sie mindestens zwei volle Arbeitstage vor dem Erscheinungsdatum bei uns eintreffen.

  4. Tarife
    Die Anzeigen werden aufgenommen zu dem im Augenblick ihres Erscheinens gültigen Tarif. Die Direktion behält sich das Recht vor, ihren Anzeigentarif jederzeit zu ändern. Die Direktion respektiert jedoch die bei Kontrakten üblichen Gepflogenheiten für Aufträge, deren vertragliche Ausführung bereits begonnen hat. Die Dauer des Vertrags kann, ab dem Datum der ersten Insertion dieses Vertrags, niemals ein Jahr überschreiten.

  5. Zahlungsbedingungen
    Die Anzeige muss unmittelbar bei Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Alle Steuern gehen zu Lasten des Inserenten. Die Nichtzahlung zum vorgesehenen Zeitpunkt zieht von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung die Verpflichtung für den Auftraggeber nach, auf den geschuldeten Restbetrag Zinsen zu zahlen, berechnet zum Zinssatz des Nationalen Diskontsatzes erhöht um 2 %, jedoch mit einem Mindestsatz von 10 %.
    Die Erhalt der Rechnung bildet von Rechts wegen und gemäß Artikel 1139 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Inverzugsetzung des Schuldners, ohne dass eine Urkunde erforderlich wäre, durch die einfache Fälligkeit der Frist.
    Die Nichtzahlung innerhalb von 15 Tagen nach Versand einer Mahnung per Einschreiben zieht für den Schuldner, in Anwendung des Artikel 1147 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Zahlung eine Entschädigung nach sich, die laut Vereinbarung auf 10 % des Rechnungsbetrags festgesetzt wird, mit einem Mindestbetrag von 25 €uro.

  6. Reklamationen
    Damit eine Reklamation in Betracht gezogen werden kann, muss sie innerhalb einer Woche nach der Insertion erfolgen.

  7. Beanstandungen
    Nachdem sie eventuell mit Zustimmung beider Seiten dem hierfür vorgesehenen Gemischten Schlichtungsausschuss unterbreitet wurde, fällt jede auf diese Weise nicht gelöste Beanstandung unter die ausschließliche Kompetenz der Gerichte mit Jurisdiktion in dem Gebiet, in dem sich der Geschäftssitz des Grenz-Echo befindet. Die Tatsache, dass das Grenz-Echo auf seine Kunden Wechsel gezogen oder Schecks akzeptiert hat, bildet keine Novation zu dieser einschränkenden Klausel der Jurisdiktion.


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