Mietpreistabelle als Maßstab

Ziel ist es, die Mietpreise in Zukunft auf ein vernünftiges Niveau zu halten. Die Verbraucherschutzzentrale sagt, wie es geht.

Eins vorab: Der errechnete Mietpreis anhand des Mietpreiskalkulators muss nicht angewandt werden, die Mietpreise bleiben weiterhin frei. Mietrechtlich hat dieser Richtpreis also keinerlei Einfluss. Er dient dazu, sowohl Mietern als auch Vermietern eine realistische Einschätzung eines Mietpreises für ein bestimmtes Objekt zu geben. Um den Richtpreis für ein Haus oder eine Wohnung zu bestimmen, wird ein Formular im Internet ausgefüllt. Die Kriterien, die in Betracht gezogen werden, sind die, die üblicherweise von Maklern oder Experten gebraucht werden, um einen Mietpreis zu bestimmen. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Handelt es sich um ein Haus oder eine Wohnung? Wie groß ist es? Wann wurde das Haus gebaut? Wie viele Zimmer hat das Mietobjekt? Zusätzliche Kriterien, wie zum Beispiel das Heizsystem, die Gebäudeisolierung, aber auch die Lage des Mietobjekts, d.h. in welcher Gemeinde sich das Haus befindet, bestimmen den Preis.

Die Benutzung der Mietpreistabelle ist kostenlos und das Ausfüllen des Formulars dauert weniger als fünf Minuten. Der erhaltene Richtpreis kann um 20 Prozent schwanken, je nachdem, welche zusätzlichen Kriterien es gibt, die das Objekt auf- bzw. abwerten. Abwertend kann zum Beispiel der Zustand des Bodenbelags sein. Aufwertend sind Annehmlichkeiten wie ein zweites Waschbecken im Badezimmer, große Fenster etc.

Hier der entsprechende Link, um die Mietpreistabelle ausfüllen zu können: http://spw.wallonie.be/dgo4/site_grilleloyers/