Gefängnisstrafe für Fahrdienstleiter

Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugunglücke in den letzten Jahren.

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter5“ auf seinem Handy gespielt zu haben. Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern. (dpa)