Warum sträubt sich das Bütgenbacher Gemeindekollegium?



Das Bütgenbacher Gemeindekollegium bleibt in der Tat seiner Linie treu. Statt den Bürger in Sachen Trinkwasser korrekt zu informieren, beschwichtigt oder verharmlost man. Zwei aktuelle Beispiele hierzu. Laut Info-Blatt, der Wasserrechnung beiliegend, wird behauptet, dem Trinkwasser der Gemeinde würden keine Zusatzstoffe beigefügt, obschon nachweislich bei Bedarf gechlort wurde! Für Elsenborn wurde ein Bleiwert von 0 angegeben, dabei wurden sporadisch überhöhte Bleiwerte festgestellt. Offizielle Analysen der Gemeinde belegen es! Weitere Fragen: Warum hat man den Elsenborner Wasserturm plötzlich gesäubert und einen bestimmten Bohrbrunnen abgestellt? Warum hat man dann den Wasserturm abgeklemmt und Elsenborn Hals über Kopf und ohne vorherige Info an die Aufbereitungsanlage angeschlossen? Warum sträubt man sich, zuzugeben, dass das Elsenborner Trinkwasser während 108 Tagen (16/09/16 – 02/01/17) seitens der Vormundschaftsbehörde als nichtkonform betrachtet wurde? Warum sträubt man sich bisher, die Bevölkerung entsprechend zu informieren?

Meine Empfehlung, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen einen Antrag einzureichen ist berechtigt . Falls die Gemeinde nämlich kein Infoblatt verteilt (im Moment unklar), können die Antragsteller der fristgerecht eingereichten Anträge ihre Ansprüche weiterhin geltend machen. Besagte Anträge sind also keineswegs ohne Wert. Versucht das Gemeindekollegium, die Anfragen mit ihrer irreführenden Behauptung zu begrenzen? Die Gesinnung des Kollegiums bringt der Bürgermeister in seinen Antworten jeweils klar zum Ausdruck. Für ihn ist das Wasser in Elsenborn gut, trinkbar und es gab kein nichtkonformes Trinkwasser.