Warum eine dritte Baugenehmigung?

Einstimmig erteilte das Bütgenbacher Gemeindekollegium am 23.01.2018 erneut eine Baugenehmigung für den geplanten Appartementbau an der Malmedyer Strasse.

Nunmehr hat Schöffe Servaty sich am 20.02.2018 davon distanziert und erklärt, er und seine Kollegin seien bei diesem Punkt überhaupt nicht anwesend gewesen. Sie hätten daher auch nicht dafür stimmen können. So bekam die Einstimmigkeit mit einem Schlag eine andere Bedeutung. Als gewiefter Politiker blieb er der Sitzung fern, um so die gerne demonstrierte Einheit des Kollegiums nicht zu beeinträchtigen. Weshalb die Bütgenbacher Schöffin bei diesem wichtigen Punkt gekniffen hat, statt anwesend zu sein und Verantwortung zu übernehmen, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Nunmehr ist klar, dass der Bürgermeister und die beiden Schöffen Daniel Franzen und Paul Hermann das Projekt, im Interesse des Investors und gegen den Willen der zahlreichen Reklamanten, um jeden Preis durchboxen wollen. Der betriebene Aufwand und die Begründungen für diese erneute Genehmigung sind nur schwer nachzuvollziehen. Das Bauamt der Gemeindeverwaltung wurde zum Beispiel damit beauftragt, im Interesse des privaten Investors eine Notiz zur Bauhöhe verschiedener Immobilien in Bütgenbach zu erstellen. Unter anderem werden Gebäude aufgeführt (zum Beispiel GB-Komplex) die bereits in der Vergangenheit sehr umstritten waren und die trotz zahlreicher Proteste gebaut wurden. Der Rechtsbeistand der Gemeinde, welcher die Interessen des privaten Antragstellers und des Gemeindekollegiums vor dem Staatsrat vertritt, wird mit Steuergeldern aus der Gemeindekasse bezahlt. Die Anlieger hingegen müssen ihre Anwaltskosten aus eigener Tasche bezahlen.