Ungleiche Behandlung durch Kollegium?

Betrachtet man die Informationspolitik des Gemeindekollegiums in Sachen Trinkwasser, stellt man erhebliche Unterschiede bei der Behandlung der Bevölkerung fest. Hierzu ein paar konkrete Beispiele: Zum Stand der Dinge in Sachen Wasserversorgung der Ortschaft Küchelscheid-Leykaul erklärte der Wasserschöffe, diese Haushalte würden ihr Trinkwasser ab dem 2.1.2018 über den Zweckverband Perlenbach beziehen. Die Arbeiten seien abgeschlossen, nächste Woche würde noch eine Versammlung zu diesem Thema stattfinden, wo die Bürger dann über die Gründe des kurzfristigen Anschlusses informiert würden. Parallel dazu die Vorgehensweise in Sachen Trinkwasserproblematik Elsenborn. Die Bürgerversammlung vom 10. Oktober 2016 in Elsenborn musste durch besorgte Bürger einberufen werden, weil von der Gemeinde keine Reaktion kam. Bürgermeister und Schöffen glänzten bei der Versammlung durch Abwesenheit wegen angeblicher Terminschwierigkeiten. Ohne die Elsenborner Bevölkerung zeitnah zu informieren und ohne vorherige Infoversammlung entschied der Bürgermeister und seine Schöffen am 29.12.2016, die Ortschaft Elsenborn ab 02.01.2017 (also innerhalb von 2 Tagen – zwischen den Feiertagen) vom Wasserturm zu trennen. Über die wahren Gründe, weshalb der Elsenborner Wasserturm spontan und in ungewohnter Eile vom Netz genommen wurde, hat man die Bevölkerung im Unklaren gelassen. Kein Wunder, dass sich Teile der Elsenborner Bevölkerung zu Recht Fragen hinsichtlich der Trinkwasserqualität in 2016 stellen. Zweierlei Maß in Sachen Informationspolitik vonseiten des Bütgenbacher Gemeindekollegium? Urteilen sie selbst!