Schließung des Fußweges zwischen Haupt- und Burgstraße

Im Gemeinderat vom 14. März belegten wir anhand von Gesetzestexten, dass der Fußweg zwischen Hauptstraße, Schule und Burgstraße eine Gerechtsame für die Öffentlichkeit ist, und nur der Friedensrichter darf einen solchen Fußweg verlegen oder aufheben. Das ist Gesetz! Eine Privatperson möchte diesen Weg schließen, und die blau-grüne Mehrheit im Gemeinderat duldet diesen Gesetzesverstoß, ja sie weigert sich sogar, den Eigentümer auf seine gesetzlichen Pflichten hinzuweisen. Weshalb?

Hier besteht öffentliches Interesse, und bei einer Schließung durch den Eigentümer muss die Gemeinde Klage einreichen, denn sonst duldet sie eine illegale Situation von öffentlichem Interesse und schafft einen Präzedenzfall, der unsere Fußwege als kulturelles Erbe in Frage stellt. Das wäre schlimm!

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