Richtigstellung

Nicht, dass man mich noch der Lüge bezichtigt: In der letzten Gemeinderatssitzung habe ich gesagt, dass ich schon gewählt worden bin, ohne zur Wahl gegangen zu sein. Das muss allerdings schon 1988 gewesen sein. Zuvor war ich bei einer anderen als der Gemeinderatswahl wegen Nichtwählens bestraft worden und wollte mal die Gerichtsposse nach einer Gemeinderatswahl erleben, wo ich selber kandidiert habe. Ich bin damals zwar nicht in den Gemeinderat gekommen (und mir hat auch mehr als meine eigene Stimme gefehlt), allerdings hat leider auch kein Prozess stattgefunden. Neuerdings erlaubt ja schon der Justizminister das (eigentlich illegale) Fernbleiben von der Wahl. Denen würde es auch reichen, wenn nicht mehr Personen zur Wahl gingen, als es Kandidaten gibt.