Mandate in der DG

Die erneut aufgebrochene Diskussion um die Anzahl der Ministermandate in der DG hat eine gute Seite.

Es ist jetzt deutlich, dass die großen Parteien es auch bei einer Übertragung von weiteren Zuständigkeiten an die DG bei vier Ministern belassen wollen. Gleichzeitig ist dies aber auch der Beweis, dass die Erhöhung der Anzahl Minister auf vier im Jahre 2004 (schon 1999 durch die Regenbogenkoalition ins Auge genommen und schließlich durch PFF, SP und Pro-DG eingeführt), als die DG noch deutlich weniger Befugnisse hatte, total überflüssig war. Kommt eine Regierung Flanderns (80 mal größer) bei vollen Regional- und Gemeinschaftskompetenzen doch mit neun Ministern aus.

Es würde mich freuen, wenn die Parteien sich auch zu dem Vorschlag äußern würden, die Mandate des PDG-Präsidenten und des DG-Senators zusammenzulegen. Wie bekannt, ist in Belgien die Funktion des Senators eine Nebenfunktion von Regionalabgeordneten der andern Gliedstaaten, oder eine als Halbzeitarbeit eingestufte Funktion bei den 10 kooptierten Senatoren. Nur die DG erlaubt sich daraus (weniger als 100 Sitzungsstunden pro Jahr) eine Vollzeitfunktion zu machen. Nichts verhindert das PDG dem Senator der DG auch die Präsidentschaft des PDG anzuvertrauen und so Geld zu sparen.

Wenn die klassischen Parteien nicht möchten, dass Vivant der Bevölkerung als einzige sparsame Partei zur Wahl steht, wenn es sich um eine Begrenzung der vielen Mandate geht, dann würden sie gut daran tun sich positiv zu äußern und die Zusammenlegung der beiden Mandate zu unterstützen.