Keine Eintagsfliegen

Die Demokratie leidet. Da ist es nur richtig, dass die Gemeinden sich bemühen, Bürgerbeteiligung zu etablieren. Der Windpark in Recht ist dabei ein Beispiel, wie es in unseren Augen nicht gehen soll:

Erstens ist es der Gemeinde nicht gelungen, ihr Konzept zur Energiesicherheit für die nächsten 30 Jahre klar zu kommunizieren. Hätte sie klarmachen können, wie der Windpark eingebettet sein sollte in eine ganze Reihe von Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig auf alle BürgerInnen der Gemeinde zugekommen wären, wäre ein entscheidender Schritt getan gewesen, die Debatte auf eine sachliche Ebene zu bringen.

Zum zweiten hat die Gemeinde den Begriff der Bürgerbeteiligung missverstanden, indem sie die Abstimmung über eines ihrer Projekte aus ihrer Hoheit herausgenommen und auf einen Teil der Bevölkerung übertragen hat. Dabei hat sie diesem Teil der Bevölkerung eine Entscheidungsbefugnis zugestanden, die weit über die Anliegen eines Dorfes allein hinaus gingen. Wir werfen folgende Überlegung in die Debatte:

1. Als Gemeinde klar festzulegen, in welchen Bereichen sie Bürgerbeteiligung möchte und dies klar zu kommunizieren. 2. Diese Bürgerbeteiligung als offenen Prozess zu gestalten, in dem alle interessierten BürgerInnen sowie Experten und Betroffene frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. Dazu bedarf es professioneller Begleitung und transparenter Rahmenbedingungen. Die so entstandene Gruppe legt gemeinsam ein Ziel fest und unterbreitet dem Stadtrat nach Expertenanhörungen und Besichtigungen, nach Kenntnisnahme aller relevanten Aspekte Vorschläge, wie die Gemeinde die festgelegten Ziele erreichen kann. Die Abstimmung über diese Vorschläge obliegt dem Stadtrat.