Guter Ruf wichtiger als Meinungsfreiheit

Am 22. November 2017 berichtete das GrenzEcho über die Abweisung meines Einspruchs gegen das mir auferlegte Verbot ein Video auf YouTube zu veröffentlichen. In den Augen der betreffenden Richterin Catherine Brocal gilt der vermeintlich gute Ruf eines Gerichtsvollziehers offensichtlich mehr als das Recht auf Meinungsfreiheit.

Ihre Urteilsbegründung nimmt zum Teil bizarre Züge an. So schreibt sie:“Herr Schmitz belegt nicht, inwiefern die Entfernung dieses Videos seine Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.“ Unter diesem Link (https://www.youtube.com/watch?v=6gnYqrc53y0) sind weitere richterliche Merkwürdigkeiten zu finden. Grundsätzlich gilt, dass ein Justizapparat, der offenkundig die kritische Öffentlichkeit scheut, daran erinnert werden sollte, dass er im Namen des Volkes handelt. Am kommenden Freitag (15.12.) wird dieselbe Richtern in öffentlicher Sitzung nun den guten Ruf des Zonenchefs der Eifelpolizei gegen mein Recht auf Meinungsfreihet abwägen.