Abtreibung und Tierschutz

Zwei heiße Themen und lang erwartete Erfolge am gleichen Tag. Steckt nicht ein enormer Widerspruch in dieser Entwicklung? In einer Zeit, wo Schmetterlinge und Fledermäuse geschützt werden, bleibt der Schutz des menschlichen Lebens auf der Strecke.

Nie würde ich mir erlauben, eine Frau, die irgendwann in ihrer Not die Abtreibung gewählt hat, zu be- oder gar zu verurteilen. Es gibt Notlagen, in denen eine Mutter das werdende Kind nicht austragen kann oder will. Aber diese Situationen waren im Gesetz vorgesehen und erlaubten der Frau, nach reiflicher Überlegung und Beratung, eine Abtreibung. Unsere Politiker, ob schwarz, rot, blau oder grün, haben sich vehement eingesetzt für eine enorme Lockerung dieser Gesetzgebung. Hört man sie, gibt es bei einer Schwangerschaft nur noch eine Frau, die es zu schützen gilt und die ein Recht auf Freiheit hat; das ungeborene Kind wird nicht erwähnt und hat keine Rechte. Dazu sind alle Parteien (außer CDH) unzufrieden mit dem Ausgang ihres Kampfes: der „subjektive Begriff“ der Notlage soll aus dem Gesetz gestrichen werden, die Bedenkzeit für Frauen von 6 Tagen auf 48 Stunden gekürzt und die Fristenregelung von 12 auf mindestens 14 Wochen ab der Zeugung verlängert werden. Das bis jetzt Erreichte ist Betrug an der Frau.

Im Klartext: Ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch braucht keine Woche Überlegungszeit; das kann auf 48 Stunden abgehakt sein und ein über drei Monate alter Fötus soll, ohne besondere Notlage, noch abgetrieben werden dürfen.

Das nennen die Parteien „Eine Anpassung des Gesetzes an den heutigen Zeitgeist“. Ich sage dazu: Armer Zeitgeist. Fortsetzung folgt.